Der Niederntudorfer Wald
Niederntudorf hat einen großen Wald, vor allem im Südosten, im so genannten „Burscheid“. Dort gibt es viel zu entdecken, u.a. den Naturlehrpfad mit seinem Schulwald und dem Lehrbienenstand, Wanderhütten, Wanderwege mit Rastpilzen, aber auch Naturphänomene wie die seltenen Quellschwemmkegel.
Geschichte

Der Tudorfer Wald ist weit mehr als eine Ansammlung von Bäumen – er ist ein lebendiges Geschichtsbuch der Region rund um Tudorf und Salzkotten. Seine Wurzeln reichen bis in die Zeit der Sachsen und Franken zurück, als Wälder lebenswichtige Rohstoffquellen für Holz, Viehweiden und Nahrung waren.
Entstanden auf den Kalkablagerungen eines urzeitlichen Kreidemeeres vor rund 100 Millionen Jahren, entwickelte sich der Wald über Jahrhunderte zum Mittelpunkt wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Interessen. Klöster, Adlige und die Tudorfer Bauern stritten um Nutzungsrechte, Holzschlag und Weiderechte. Bereits im 15. Jahrhundert mussten Grenzbegehungen und Holzgerichte Konflikte schlichten.
Besonders prägend war die Zeit um 1800: Durch Übernutzung, Waldweide und ungeordneten Holzeinschlag war der Wald stark geschädigt. Erst unter preußischer Verwaltung begann eine moderne und nachhaltige Forstwirtschaft. Förster wie Constantin Blanke sorgten mit groß angelegten Aufforstungen dafür, dass sich der Wald erholen konnte. Jahr für Jahr wurden Tausende junge Bäume gepflanzt.
Der Wald wurde zugleich zu einem wichtigen wirtschaftlichen Rückhalt für die Gemeinde. Einnahmen aus dem Holzverkauf halfen, Schulden abzubauen, öffentliche Projekte zu finanzieren und sogar Darlehen an Nachbargemeinden zu vergeben. In Krisenzeiten – von wirtschaftlichen Notlagen bis zu den Nachkriegsjahren – versorgte er die Bevölkerung mit Brenn- und Bauholz.
Nach einer Teilung zwischen Obern- und Niederntudorf im Jahr 1824 wurden die Waldflächen 1975 im Zuge der kommunalen Neugliederung wieder unter dem Dach der Stadt Salzkotten vereint.
Heute steht der Tudorfer Wald nicht mehr nur für Holzproduktion. Er ist ein wertvoller Lebensraum für Tiere und Pflanzen, schützt Klima und Wasserhaushalt und dient den Menschen als Erholungsgebiet. Was einst vor allem dem Überleben diente, ist heute ein unverzichtbarer Bestandteil einer lebenswerten Umwelt.
Der Wald bietet sich auch in Zukunft der Bevölkerung an, die längst eingesehen hat, wie lebenswichtig er für uns und unsere Nachkommen geworden ist.
Die Namen der Forstbeamten, die im Tudorfer bzw. später im Niederntudorfer Wald gewirkt haben, sind hier nachzulesen:
Wer von Salzkotten aus über die Ortsteile Obern- und Niederntudorf in Richtung Haaren fährt, der verlässt das flache Land des Hellwegraumes und steigt langsam, aber stetig, bis Oberntudorf, durchquert in Niederntudorf das Almetal und verlässt dasselbe am Holzberg, früher wegen seiner Steilheit der Schrecken aller Holzfuhrleute. Bis kurz vor der Kreuzung Postecke – Böddeken durchfährt man die Tudorfer Mark mit ihren geschlossenen Waldteilen, die rechts und links der Straße durch Feldstreifen getrennt sind. Der Höhenunterschied von Salzkotten bis an die Südgrenze des Stadtgebietes beträgt 170 m.
Der Tudorfer Wald liegt am Rande der Westfälischen Bucht auf der Paderborner Hochfläche, einem Teil der größten Kalk- und Karstlandschaft Westfalens. Es ist kaum zu glauben, dass hier vor etwa 100 Millionen Jahren im Kreidemeer 200 – 300 m mächtige Kalk- und Mergelschichten abgelagert wurden, die in Folge der Hebung des Eggegebirges im Osten und des Sauerlandes im Süden in die heutige zum Norden leicht geneigte Lage gerieten.
Der Ursprung des „Tudorfer“ Waldes, der zunächst ohne Berücksichtigung der Ortsteile Obern- und Niederntudorf als Ganzes gesehen werden muss, ist durch einschlägige Zeitschriftenartikel des Heimatkundlers Dr. Segin und anderen Quellen zum Teil aufgehellt. Die Abgrenzung der Tudorfer Mark wird bereits 1832 von Paul Wiegand als die ursprünglichste und älteste Einteilung des Landes bezeichnet. Es ist anzunehmen, dass nach altem germanischen Recht ohne persönliche Eigentumsbildung verschiedene Siedlungsgemeinschaften in unserem Raum untereinander ihre Interessensgebiete absteckten, noch bevor es zur Haufendorfbildung kam. Der Wald gab den Menschen bedarfsdeckend Holz zum Bauen und zum Brennen, sowie Weide und Mast für ihr Vieh.
Nach der Besiedlung unseres Landes durch die Sachsen im 7. Jahrhundert und der Zusiedlung der Franken im 8. Jahrhundert wurde auch dieser Wald zum Objekt der eindringenden Grundherrschaften. Ursprünglich gehörte die Tudorfer Mark wohl unzweifelhaft zur Herrschaft der sächsischen Edlen. Anschließend trat zunächst das Stift und später das Kloster Böddeken an die Stelle der Gutsherrschaft. Die Schirmvogtei hatten die Herren von Brenken inne. Neben dem Kloster waren am Wald berechtigt: das Geseker Stift St. Cilianus, das Domkapitel von Paderborn und die hier ansässigen Erbgenossen, vor allem die 7 Meierhöfe von Tudorf.
Die Bedeutung des noch ungeteilten Markenwaldes beweisen zwei für die Geschichte Tudorfs wertvolle Urkunden: ,,Die Tudorfer Mark“ vom 22.2.1480 und „Das Holting zu Niederntudorf“ vom 21.2.1482 (Holting = historisches Holz- oder Forstgericht).
Der Schnadgang unter Führung von sieben ausgewählten Tudorfer Bauern war nötig geworden, um Streitigkeiten des Domkapitels zu Paderborn, des Konvents des Klosters Böddeken und der Herren von Brenken als Verbündete gegen den Ritter Wilhelm von Crevet beizulegen.
Aus dem Übergang des ehemaligen markgenossenschaftlichen Eigentums in grundherrlichen Besitz entstanden die meisten Berechtigungen. Im Protokoll über das Holting zu Niederntudorf, das jährlich zweimal auf dem Thingplatz unter der Linde abgehalten wurde, ist anschaulich wiedergegeben, was man unter den Anrechten der Markgenossen und der Gutsherrschaft oder den Markherren zu verstehen hat. Der Prior des Klosters Böddeken war oberster Holzgraf. Er hatte die Befugnis, die Mark zu öffnen und zu schließen; er berief das Holzgericht und hatte mit 2 Dörfern Anrecht (Niedern- und Oberntudorf?) auf die Markbußen. Weiter standen dem Kloster die Strafgelder sowie der Nutzwert des Waldes nach Abzug der Brennholzberechtigung der Meier zu. Nach den damaligen Verhältnissen war dieser Nutzwert freilich gering. Wurde das Holz zur Stadt gefahren, gebührte dem Kloster eine Abgabe, die sogenannte Rekognitionsgebühr. In der Regel durfte Brennholz nicht verkauft werden. Bauholz wurde an die Markgenossen nur auf Bitten verabfolgt. Weiter hatten die Markherren noch das Recht auf freie Hude und Mast im Walde.
Neben den Rechten der Grundherren hatten sich die Markgenossen schon in frühester Zeit ein Nutzungs- und Mitbestimmungsrecht am Walde gesichert. Das Nutzungsrecht bestand in der Markgerechtigkeit (Hude und Mast) und auf Feuerungsholz. Neben dem Kloster Böddeken war das Domkapitel zu Paderborn der bedeutendste Grundherr. Im Laufe der Zeit gewannen diese geistlichen Grundherren, die sich inzwischen die Rechte am Walde teilten, stärkeren Einfluss auf die Markgenossenschaft. Ein sehr wichtiges Recht der Tudorfer Genossen auf einen Teil der Markbußen wurde im Anfang des 18. Jahrhunderts von ihnen abgeschafft. Gegen diesen Eingriff in ihre Rechte setzten sich die Tudorfer Bürger energisch zur Wehr. Sie erkannten immer weniger die Markhoheit der Grundherren an. Holz wurde ohne Genehmigung geschlagen und über die Markgrenzen hinaus verkauft. Im Laufe der Zeit trat das Recht der Markherren zurück, bis es ganz verschwand, so dass die Markgenossen praktisch bereits um 1800 die Eigentümer des Waldes geworden waren.
Obwohl in der Folgezeit der Tudorfer Wald den früheren Eigentümern Kloster Böddeken infolge der Säkularisation 1803 und dem Paderborner Domkapitel aufgrund des Dekrets 1810 von König Jerome während der französischen Besatzungszeit 1806 -1813 genommen und unter lockere Staatsaufsicht gestellt wurde, waren die Nutzungsrechte nie Gegenstand von Diskussionen. Der Wald wurde einfach als Gemeindeeigentum behandelt.
Mit der Forstwirtschaft muss es damals in unserem Raume sehr böse ausgesehen haben. Das unkontrollierte Schlagen von Nutz- und Brennholz und die stark überbeanspruchte Ausübung der Hude ließen eine geregelte Forstwirtschaft, soweit sie überhaupt bekannt war, nicht zu. Als Beispiel kann die als „Kuhweide“ genannte jetzige Feldmark an der Haarener Straße aufgeführt werden. Es standen nur noch einige Altbuchen verstreut auf der Räche und teilweise war der Wald ganz zurückgedrängt. Immerhin wurde der geringe Ertrag aus dem Walde bereits zwischen den Dörfern Niedern- und Oberntudorf 2:1 geteilt.
Schon bald nach dem Anschluss Westfalens an Preußen erfährt der Gemeindewald durch die Verordnung vom 24.12.1816, die den Wald der forsttechnischen Beaufsichtigung durch den Regierungspräsidenten unterstellt, die wohl stärkste, wirkungsvollste und längste Einwirkung. In diesem Gesetz und der dazu erlassenen Instruktion von 1857 wurden die jährlichen vom Regierungspräsidenten zu genehmigende Wirtschaftspläne vorgeschrieben und die Anstellung ausgebildeter Forstbediensteter, die von der Regierung bestätigt werden mussten, zur Pflicht gemacht. Weiter war die nachhaltige Bewirtschaftung oberstes Gebot. Für außerordentliche Holzbedarfsfälle, wie Brand oder größere Kommunal-Bauten usw., sollte 1/6 bis 1/10 des ermittelten nachhaltigen Ertrages abgesetzt werden. Was vor der Säkularisation zu Depastierungen (Verwüstungen) in der Waldmark geführt hatte, konnte durch die neue preußische Reform noch nicht von heute auf morgen geändert werden.
Schließlich führten Unstimmigkeiten zwischen den beiden Dörfern über Hude, Mast- und Holzgerechtsame zu der, wie der Chronist schreibt, unglücklichen Teilung der Waldungen von Obern- und Niederntudorf. Am 10.8.1822 wurde die Teilung der Gemeindewaldungen durch den Hofkammerrat Wahnschaffe zu Neuhaus eingeleitet, nachdem die königliche Generalkommission zur Regulierung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse und der Gemeinheitsteilung in Westfalen zu Münster einen entsprechenden Antrag beider Gemeinden genehmigt hatte. Der Rezeß wurde am 6.7.1824 rechtskräftig. Die Generalkomission in Münster machte zur Auflage, die Nutzung des Waldes gemeinschaftlich fortzusetzen. Die Größe des gesamten Waldes betrug etwa 717 ha, wobei Wege, Steinbrüche und Lehmgruben nicht mit enthalten waren. Die Gemeinde Oberntudorf erhielt 219 ha und die Gemeinde Niederntudorf 498 ha.
Schon bei der Teilung konnte mit der Ablösung der die ordnungsgemäße Wald wirtschaft stark behindernden Berechtigungen begonnen werden. Hauptsächlich handelte es sich um das Huderecht im Tudorfer Wald aber auch in den Marken Ziegenberg, Schwabenmark, Hohe Breite sowie Stukenberg in der Oberförsterei Böddeken und um Brennholzberechtigungen. Voraussetzung für die Abschaffung der Hude war der Übergang zur Stallfütterung bzw. die Anlage aus reichender Viehweiden. Während der allgemeine Vieheintrieb der Berechtigten sich nach der Gemeinheitsteilung auf die als Kuhweide bekannte stark devastierte Waldmark beschränkte, konnte die Hudeberechtigung mit 5 Schafher den mit je 250 Tieren auf Antrag der Gemeindevertretung durch Waldabgabe an der staatlichen Grenze, dem heutigen Bauernwald, im Jahre 1871 abgelöst wer den. Es waren die Grundbesitzer Ww. Franz Wiechers, Karl Drüke, Ww. Fritz Gieffers, Josef Roeren und Friedrich Wessel, die in den Flurbezirken lsenberg, Henglaer Bahn und Kiebort im Besitz des Huderechts waren. Erst die Separation 1887 – 1903 beendete zufriedenstellend die noch vorhandenen Ansprüche durch Aufteilung der o.a. 97 ha großen „Kuhweide“ auf 138 Einwohner in Niederntudorf. Das Recht auf Brennholzlieferung behielten lediglich die Kirche und die Schule. Die Frage, ob der Wald in Zukunft an die Berechtigten aufgeteilt oder wie seit jeher gemeinschaftlich genutzt werden sollte, wurde von der königlichen Regierung im Jahre 1859 zugunsten der Gemeinde entschieden mit der Begründung, dass der Anspruch der Gemeinde auf die Forsten als Gemeindevermögen aufrecht zu erhalten sei, da ja auch alle Aufwendungen für den Wald bis her von der gesamten Dorfgemeinde geleistet worden seien.
Für die Bürger der Gemeinde Niederntudorf, die so lange um „ihren“ Wald gekämpft hatten, war ein neues Zeitalter angebrochen. Die jährlichen Berichte in der Chronik sind ein deutliches Zeichen von den unermüdlichen Pflegearbeiten im Walde, wie der Instandsetzung der Zufahrtswege, Sicherung der neu vermessenen Grenzen durch Gräben und Steine, Anlage von Forstkulturen, Holzeinschlag und Holzauktionen. Der erste von der Gemeinde als qualifizierter Förster angestellte und später von König Wilhelm für seine Verdienste ausgezeichnete Constantin Blanke und der Oberförster Grasso, Leiter des neuen Forstamtverbandes, begannen, den Wald nach forstlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten wieder aufzubauen. Mit jährlich etwa 10.000 Eichen, Buchen, Birken, Hainbuchen und Eschenpflanzen wurden die großen Blößen der Forstorte Böddeker Waldemei, der Kiebort, an der Helmer Bahn und in den Tiefschlägen aufgeforstet. Schulkinder legten unter Anleitung ihres Lehrers Schmidt eine eigene Baumschule an, und im Jahre 1842 wurde der erste Fichtenkamp angelegt und eingesät.
Der Tudorfer Wald hat sich für gute Pflege in Notzeiten immer wieder dankbar gezeigt. Das nach Hauungsplänen angefallene Nutz- und Brennholz konnte gewinnbringend verkauft werden, so dass die Gemeinde mit den Überschüssen ihre vor allem durch die vielen Ablösungen entstandenen Schulden tilgen und später sogar Geld verleihen konnte. Von Überschüssen konnte 1839 der Gemeinde Bleiwäsche eine Anleihe von 150 Talern und der Gemeinde Hakenberg ein Darlehen von 95 Talern zu 4% Zinsen gewährt werden. Weiteres Kapital wurde 1842 in Münster und 1875 bei der Kreissparkasse in Büren angelegt. Kommunalsteuern brauchten um die Jahrhundertwende in Niederntudorf nicht bezahlt werden. Mit dem Blick auf die Entwicklung der Bestockung ist festzustellen, dass wir uns in dem natürlichen Verbreitungsgebiet der Buche befinden. Sie ist auf den ausgesprochenen Kalkstandorten mit der ebenfalls verjüngungsfreudigen Esche, dem Ahorn und der Hainbuche von Natur aus die vorherrschende Holzart. Weiter sind Eichen, Linden und Erlen auf den ihnen zusagenden Standorten vorhanden. Die umfangreichen Rodungen, die Waldweide , Mast-, Streu-und Brennholznutzungen und der vielfältige Gebrauch des Holzes als Nutzholz haben die natürliche Waldgesellschaft beeinflusst.
So wurden die Eichen wegen der Mastnutzung aber auch als Bauholzlieferant besonders gepflegt und angebaut und die für die Mast nicht brauchbaren an deren Laubhölzern wie Esche und Ahorn, den sogenannten unfruchtbaren Hölzern, stark übergenutzt. Eine Nutzungsbeschränkung bis etwa zum Ende des 17. Jahrhunderts war nicht nötig, denn bisher hatte das Holz immer bedarfsdeckend zur Verfügung gestanden. Die Bewirtschaftung erfolgte durch regellose Plenterwirtschaft, d.h. es wurden nur die besten Stämme für den wirtschaftlichen Bedarf entnommen, so dass die schlechteren zur Besamung stehenblieben, was zum vollständigen Waldniedergang führen musste. Der starke Weideeintrieb, die Übernutzung der sogenannten unfruchtbaren, der Mast nicht dienenden Hölzer und die Entnahme der schwächeren leicht spalt baren Stämme als Brennholz, führten zu einer starken Verlichtung des Waldes. Diese Entwicklung nahm zu, je mehr die Rechte der Markherren gegen Ende des 18. Jahrhunderts zurückgingen und die immer stärker werdenden Bedürfnisse der wachsenden Bevölkerung zunahmen. Der Wald konnte sich nicht mehr selbst verjüngen, wie er es vorher jahrhundertelang getan hatte. Nur wenige Buchen- und Eichenbestände wurden von der Hutung verschont. Als Beispiel für die Verlichtung sollen folgende Auszüge aus der Chronik dienen. ,,Obwohl von dem ehemaligen Kloster Böddeken und dem landesherrlichen Förster gemeinschaftlich der notwendige Hausbrand nach dem Kontributionsfuss den Gemeindeeingesessenen in ganzen Bäumen zugewiesen wurde, achtete man auf die Befolgung dieser Anweisung so wenig, dass fast jeder nach Belieben so viel haute, wie er nur wollte.“ Oder, ,,an der Hengeler Bahn mit vom Vieh verbissenen Stämmen und Samen-Loden und alten haubaren Buchen bestanden, zur Hälfte Blässe. Die temporäre offene Hutung übt Niederntudorf allein aus. Die Holznutzung haben beide Gemeinden im Verhältnis 1/3 und 2/3 gemein.“
Immer wieder ist bei einem geschichtlichen Rückblick von der Mastnutzung im Walde zu lesen. Die Nutzung der Eicheln und Bucheckern bildete bis zur Einführung des Kartoffelanbaues die Grundlage der Schweinezucht. Der Schweineeintrieb wird noch im Betriebswerk von 1920 als Nebennutzung genannt. Zahlreiche Anordnungen regelten den Eintrieb, und jährliche Versammlungen setzten nach sorgfältigen Erhebungen des jährlich wachsenden Mastanhanges (etwa alle 6 Jahre und manchmal auch häufiger) die unter schiedliche Höhe des Eintriebes fest. Es gab Voll- und Halbmast, aber auch die Erdmast aus Würmern und Larven war als Ergänzung zur Obermast eine wichtige Fütterungsbeigabe. Im Vertrag von 1753 wurde das Nutzungsrecht der Tudorfer Markgenossen und die Markgerechtigkeit erneut bestätigt. Die volle und halbe Mast wurde mit 50 bzw. 25 Talern besteuert. Dagegen hatte Paderborn und Böddeken das Recht, ihre Schweine zur Mast frei in den Wald zu treiben.
Während der Kriegs- und Nachkriegszeiten mit Arbeitslosigkeit 1932, Brennholz- und Bauholzsorgen, Lieferung von Buchoel in den Jahren 1946/47 u.a.m. hat der Wald den Einwohnern der Gemeinde Niederntudorf und vielen anderen Menschen geholfen. Auch der Neubau der Gemeindehalle wurde durch den Erlös aus zusätzlichen Holzeinschlägen wirkungsvoll gefördert.
Seit der kommunalen Neugliederung im Jahre 1975 ist die ehemalig gemeinschaftlich genutzte Waldmark Tudorf, seit 1824 durch den Teilungsrezess getrennt, in der neuen Stadt Salzkotten als städtischer Wald zusammengeschlossen worden.
Baumartenverteilung Stadtwald Salzkotten
Stand: 01.10.1978
Bu = Buche
Fi = Fichte
ALH = Ahorn, Esche, Ulme, Kirsche Ei = Eiche
E. Lä = Europäische Lärche
J. Lä = Japanische Lärche Ki = Kiefer Heute hat die Bedeutung des Waldes gegenüber früheren Zeiten zugenommen. Er ist zu einem wichtigen Umweltfaktor in unserem Naturhaushalt geworden.

Nach dem Landesforstgesetz NRW 1969 ist der Wald nach höchstmöglichem Nutzen für das Gemeinwohl zu bewirtschaften und zu gestalten. Dabei verdient sowohl die Erhaltung der Ertragskraft, die Nachhaltigkeit der Holznutzung, die Bewahrung vor Schäden, Sicherung der Wohlfahrtswirkungen und die Möglichkeit zur Erholung der Bevölkerung besondere Beachtung.
Der Wald bietet sich auch in Zukunft der Bevölkerung an, die längst eingesehen hat, wie lebenswichtig er für uns und unsere Nachkommen geworden ist.

